Christoph Kappes' posterous

Christoph Kappes' posterous

Christoph Kappes  //  Internet-Unternehmer, Berater und Coach, kurz gesagt. Mehr über mich auf http://www.fructus-gmbh.de/ und die "richtigen Artikel" im Blog http://www.fructus-gmbh.de/blog.

Jan 11 / 5:17am

Das Internet ist voller Moralisten

... und ich bin auch einer :-)

Foto

Christoph Kappes

Mit einem tragbaren Telefoncomputer geschrieben.

Nov 10 / 12:41pm

Überlegungen zu einem neuen Blog – Carta in der nächsten Stufe?

Es ist in der Web-Szene ja nicht immer ganz leicht, den richtigen Ton und den richtigen Zeitpunkt für Ankündigungen zu finden. Was hier zu berichten ist, ist noch nicht „da“, sondern im Werden.

Seit dem Beginn der Sommerpause von Carta.info (das war auch der Zeitpunkt, an dem ich die Mit-Herausgeberschaft niedergelegt habe), gibt es lose Gespräche unter potentiellen Autoren, wer Lust und Interesse hätte, ein Mehrautorenblog in die Hand zu nehmen. Unter dem Arbeitstitel „D3“ (das steht für die Schlüsselbegriffe Digital, Diskurs & Demokratie) gab und gibt es neue Ideen und Konzepte.

Auf meine Initiative treffen sich am kommenden Wochenende etwa 15 Autoren und Web-Profis (alle mit sehr viel Erfahrung in Online-Publikationen), um zu diskutieren, ob wir etwas gemeinsam auf die Beine stellen können.

Was ist diese "etwas"? Es gibt eine anspruchsvolle Leitidee, die in wenigen Wörtern wie folgt beschrieben werden kann: Die Plattform soll wirklich pluralistisch sein, wir wollen eine thematische Verbreiterung. Inhalte werden auf mehreren Kanälen bespielt, zu Online kommen Treffen im „Real Life“ hinzu, an anfangs zwei oder drei Metropolen. Dies eröffnet völlig neue Formate. Wir wollen den Gedanken von „Demokratie 2.0“ im Web fördern, wir wollen offen und transparent sein, und durchlässig auch für neue Autoren. Und, was ganz neu ist, wir wollen arbeitsteilig arbeiten: Es gehören also auch Designer, Vermarkter, Programmierer zum Team und sie sind nicht etwa die Hiwis, die den Ruhm der Autoren sichern. Gute Web-Publikationen sind immer ein interdisziplinäres Werk, weil sie „in motion“ sind.

Am Ende hängt es aber immer wieder an der Frage: Wenn es kein kommerzielles Projekt ist, wer leistet die Arbeit, wer kümmert sich mit gewisser Verbindlichkeit ? Das ist, wie man schon bei Carta gesehen hat, kein Selbstgänger, denn Texte, Autoren, Leser und Technik machen schon ein „bisschen Arbeit“. Es ist nach einigen Fehlschlägen und Rückzügen in der Bloggerszene inzwischen kein Geheimnis mehr, dass es sehr schwierig ist, ein solches Produkt wirklich gut und stetig zu machen und gleichzeitig – bei guter Laune der Beteiligten – wenigstens kostendeckend zu arbeiten. Man muss also vorsichtig sein, wenn man Erwartungshaltungen weckt. Es ist ein gruppendynamischer Prozess mit offenem Ausgang, der seine Zeit braucht, zumal am Ende des Konzeptes auch die Verprobung eines Businessplans stehen muss, dessen Einnahmenseite ausreichend sicher ist.

Wie weit wir in dieser Setup-Phase kommen, ist noch völlig offen. Vielleicht gebären wir ganz andere Ansätze, vielleicht wird es auch nur ein neues Mehrautoren-Blog, vielleicht wird es ein Rohrkrepierer. Blog-Plopp. Das Ergebnis ist abhängig von einem Findungsprozess, bei dem jeder prüfen muss, wofür er sich engagieren möchte. Wir werden uns dazu in einigen Wochen zu Wort melden. Hier nur soviel: Dieses Projekt ist nicht geheim. Wenn wir ein Basiskonzept haben, melden wir uns und laden auch gern zur Diskussion ein.

 

Oct 19 / 1:45pm

Sog. "Staatstrojaner", Stellungnahme BKA am 19.10.2011 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages

Click here to download:
BKA-Präsident_Ziercke_InnenA-Sitzug.pdf (333 KB)
(download)
 

Jun 19 / 3:54pm

Youtube hat Nutzungsrechtsklausel wie TwitPic

Wer erinnert sich nicht mehr an die Verwirrung um die neuen TwitPic-Nutzungsbestimmungen, als der SpOn in "TwitPic reicht Nutzerfotos an Vermarkter weiter" über eine angebliche neue "Grabsch-Klausel" berichtete,  was zu tausenden Retweets und dutzenden Meldungen anderer Publikationen führte? Ich hatte in "TwitPic for Dummies" und zuvor schon hier bestritten, dass die neue Rechteklausel so zu verstehen war, wie der SpOn berichtete. Es kam zu einer Fehlinterpretation, weil zugleich eine Vereinbarung mit einer Bildagentur gemeldet wurde und man in den Medien die Vorgeschichte eines Rechtsstreites mit einer Nachrichtenagentur nicht vor Augen hatte, der Anlaß zur Änderung war.

Nun wollte ich für eine ganz andere Story bei Youtube nachsehen und stelle fest, dass Youtube im (maßgeblichen) englischen Text exakt die gleiche Formulierung wie TwitPic verwendet.

TwitPic, Abschnitt „Copyright“, dort Absatz 4:

"You retain all ownership rights to Content uploaded to Twitpic. However, by submitting Content to Twitpic, you hereby grant Twitpic a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and Twitpic's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. 

Youtube, Abschnitt “Your Content and Conduct”:

For clarity, you retain all of your ownership rights in your Content. However, by submitting Content to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.

Das ist doch ein recht starkes Indiz für meinen Standpunkt, dass es sich um einen Standard in Software-As-A-Service-Bestimmungen handelt, zumal die Nutzungsbestimmungen von Youtube seit über einem Jahr in dieser Fassung gelten, ohne dass ein nennenswertes Medienrauschen dazu erzeugt wurde. (Ich kenne ähnliche Klauseln auch aus Verträgen mit meinen Beratungskunden, bin aber hier zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

Was bedeutet dieser Fund für Nutzer von TwitPic?

Sie können m.E. weiterhin darauf vertrauen, dass ihre Bilder (und Texte und Tags) nur im ZUSAMMENHANG mit dem (Web-)Dienst genutzt werden. So wie man Youtube damit die Erlaubnis erteilt, ein Video von einem Dritten einbetten und abspielen zu lassen (z.B. von einem Blog), so erteilt man dieses Recht auch TwitPic. Die Klausel ist juristisch nicht besonders gut gelungen, so könnte z.B. genauer definiert sein, was ein "Service" ist. In jedem Fall ist ein Upload auf TwitPic nicht kritischer als einer auf Youtube. Eine Ausnahme in beiden Fällen ist die Nutzung von Fotos außerhalb des jeweiligen Dienstes zu Werbezwecken, also etwa als Screenshot in einer Print-Anzeige.

Was bedeutet dieser Fund für das Mediensystem?

Nichts gutes. Wenigstens eine Korrektur der Nachricht hätte erscheinen müssen oder eine Relativierung. Wie kann man einen Aufschrei im Web erzeugen ohne bemerkt zu haben, dass die neben Facebook (das noch weitergehende Nutzungsrechte als TwitPic hat) meistgenutzte User-Generated-Content-Plattform identisch mit Nutzerrechten umgeht? Wieso findet sich auch nichts neues zur Geschichte um die Londoner Bildagentur - was ist daraus geworden? Weiß es niemand, will es niemand mehr wissen?

Es wird sehr spannend, wie die Nutzungsbestimmungen des neuen Foto-Dienstes von Twitter aussehen werden. Sowohl Twitter als auch der Drittanbieter Photobucket haben die weitestgehenden Nutzungsbestimmungen, vergleichbar mit Facebook. Wenn das so bleibt, ist TwitPic der harmlosere Kandidat. Es bleibt zu hoffen, dass dies von Massenmedien gründlich recherchiert und korrekt gemeldet wird. Wobei, das ist wohl der beste Tipp an alle Verbreiter solcher Nachrichten, es besser ist, drei Tage später ein Licht anzuzünden, als gleich über die grosse Dunkelheit zu fluchen (Konfuzius remixed).

May 12 / 2:18pm

TwitPic for Dummies

Nachtrag 21.5.2011: Ich vertrete weiterhin die Auffassung, dass Dritte die Nutzerbilder nur "in Connection with the Service" verwenden dürfen (s.u. Klausel 2.), so daß die von SpOn behauptete Nutzung nicht zulässig und m.E. auch nicht von TwitPic beabsichtigt ist. Was ein Service ist, ist nach meiner Erfahrung mit U.S.-Verträgen unter Juristen eindeutig, nämlich nur der Webdienst bzw andere Arten der Bereitstellung. Heute sehe ich, dass ein Wettbewerber (picplz) in seinen Nutzungsbestimmungen definiert hat, was ein Service ist: "Description of Service picplz allows you to take photos and share photos on the Internet via the Site and Mobile applications (“Service”)." Das ist genau das Verständnis von Service, das ich unten vertrete.

 

Nachdem der letzte Beitrag hier recht lang wurde, viel Vorgeschichte und Drumherum dazu kam und leider auch heute wieder mediale Verwirrung offenbar wurde, so dass wohlmöglich immernoch viele Leser ratlos sind, komme ich hier noch einmal auf den Kern zurück: Was darf Twitpic? Ich bin der Überzeugung, dass sich entgegen vieler Pressemeldungen aus den Nutzungsbestimmungen nicht ergibt, dass TwitPic Inhalte an Dritte im diskutierten Rahmen weitergeben darf, schon gar nicht an Bildagenturen und dies erst recht nicht zur Verwendung in der Presse und kostenlos. Man muss diese Bestimmungen "nur" mit einer Präzisionsbrille lesen und wissen, wie TwitPic mit anderen Diensten heute schon zusammenarbeitet. (Kein Laie kann das, klar => andere Diskussion)

Klausel 1 (nur entscheidender Auszug): "By uploading content to Twitpic you give Twitpic permission to use or distribute your content on Twitpic.com or affiliated sites."

Die Inhalte (Bilder, Kommentare, Tags) dürfen auch auf Partner-Websites benutzt werden. Nicht aber anderweitig. Nicht andere Medien, "sites". Was "affiliate" genau meint, ist nicht eindeutig*. Bitte beachtet aber, dass Eure Bilder und Texte schon heute von Webclients und Handyclients angezeigt werden, hierzu braucht TwitPic eine Klausel, Eure Inhalte an diese verteilen zu dürfen. Wie sonst sollte Twitpic berechtigt werden, dies zu tun? Bilder von Euch landen über verschiedene Software-Mechanismen auf fremden Handies (meistens Twitter-Clients wie Tweetdeck, Hootsuite, Seesmic, aber auch Web-Clients) und anderen Computern (Servern, Laptops, Desktops, TV-Anwendungen), und das sind nicht nur Twitter-Clients, sondern auch Spezialanwendungen wie BoxCar für MacOS, das eine Bildvorschau anzeigt, und die Inhalte werden dort geladen, verarbeitet, angezeigt - von  Dritten, die diese Dienste betreiben. Twitpic ist ohne so eine Klausel nicht zur Weitergabe an Dritte via API berechtigt! Ich halte diese meine Interpretation für plausibel, weil hier keine Nutzungsrechte eingeräumt werden, sondern nur die Verbreitung erlaubt wird: diese Klausel beschreibt den Normalfall einer hochver-"mashten"-Web-2.0-Anwendung.

Kann es sein, dass das alles unter twitternden Medienmenschen schon so selbstverständlich ist, dass sie nicht mehr merken, dass eine Zustimmung von Otto erforderlich ist, wenn das Foto von Otto aus München auf dem Handy von Carl auf Hamburg angezeigt wird? Die rechtliche Grundlage ist diese Klausel, und sie ist so oder so ähnlich Standard.

Klausel 2, um die es geht: "However, by submitting Content to Twitpic, you hereby grant Twitpic a .... license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service..."

Der Inhalt darf von TwitPic in Verbindung mit dem Internetdienst Twitpic genutzt werden...: das ist weit formuliert, irgendeine "Verbindung". Ist der Fall bei White-Label-Versionen, einer TV-Applikation, als Backup (das im Bankschliessfach liegt) uvm - aber nicht losgelöst von Twitpic und schon gar nicht auf anderen Medien wie Zeitungen, Fernsehen etc. Das wäre dann nämlich keine Verbindung. Oder seht Ihr eine Verbindung zwischen einer schmalen Scheibe Holz in einem Kiosk und einer Datei in der Cloud? Ich nicht.

"and Twitpic's (and its successors' and affiliates') business,.."

und in Verbindung mit dem Geschäft von TwitPic genutzt werden: nämlich dem Entwickeln, Betreiben, Vermarkten einer Website zum Bilder-Sharing. Das ist etwas anderes als der Dienst selbst und geht weiter. Schlachtereibetriebe schlachten ja nicht auch nur, sondern müssen auch mal Messer schleifen und Ohrstöpsel kaufen und kassieren.

Das ist wichtig, um den Klammerausdruck zu verstehen:

"(and its successors' and affiliates')".

Die Rechtsnachfolger von Twitpic (es geht um Übertragung des Geschäfts, Verschmelzung, Insolvenz - vergesst das bitte, diese Klausel ist absolut normal) und die Partner dürfen die Inhalte verwenden, aber nur wenn dies "AND" in Verbindung mit dem Service steht. "AND TwitPic´s () business." AND AND AND! Dort steht AND und nicht OR! Es muß eine Verbindung zum Dienst UND zum Geschäft bestehen. Partnerwebsites dürfen also einen iFrame von Twitpic verwenden (meine Auslegung). (Das wird das gleiche Problem wie die Facebook-Plugins, diese sind ja tatsächlich der Facebook-Dienst, wenn sie auf anderen Websites eingebaut sind. Eure Bilder tauchen also vielleicht bei Facebook auf oder bei Twitter direkt, was sie ja im Grunde heute schon in vielen Clients tun, auch Fremd-Clients wie Tweetdeck zeigen Eure TwitPic-Bilder an!)

", including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels."

alles, was nach "including" kommt, ist Bestandteil obiger Rechte, wird aber wie folgt ausgedehnt: Twitpic will den Dienst bewerben und verbreiten dürfen, dafür bekommt das Unternehmen auch Nutzungsrechte für alle Formate und Medienkanäle. Dies gilt auch für Geschäft der Partner, wenn es diesem Zwecke dient, aber nur AND IN CONNECTION WITH THE SERVICE.

LISTEN AND REPEAT: AND IN CONNECTION WITH THE SERVICE.

Twitpic räumt in dieser Klausel NIEMANDEM Nutzungsrechte ein, Eure Bilder oder Texte ohne Verbindung zum TwitPic-Dienst zu verwenden. Insbesondere darf kein Dritter Nutzungsrechte für anderen Medientypen übertragen, also beispielsweise NICHT an Zeitungen (es sei denn, dies dient Werbezwecken des TwitPic-Dienstes, also z.B. eine Achtelseite in der New York Times in einer Twitter-Anzeige - das sagt das Satzende ab "inlcuding").

Und nun die übrigen Dinge, aktueller Stand:

  • Die Geschichte mit der Bildagentur WENN: Es geht ausschliesslich um Bilder, die von Celebrities gepostet wurden, sagt der CEO von Wenn. Es betrifft also den normalen Nutzer nicht, und wohl auch dann nicht, wenn er Celeb-Bilder postet. Ich wüsste nicht, wie das rechtlich konstruiert werden soll, die aktuellen Bestimmungen geben das nicht her. Ich vermute: Diese Änderung der Nutzungsbestimmungen kommt noch - vielleicht gilt sie nur für "certified accounts" - "Werde Twitter-Sternchen und verdiene an jedem Deiner Bilder, das Wenn vermarktet, X %, ohne einen Finger krumm zu machen" - macht doch Sinn!

  • Und in diesem Beitrag geht es auch nicht darum, ob deutsches Recht anwendbar ist und was dies bedeuten würde. Nach meiner Lesart, was Partner-Sites sind (nämliche solche, die TwitpIc-Inhalte anzeigen), ist diese Klausel aber keineswegs überraschend, sondern jedem Nutzer sonnenklar, weil die Bilder ja an andere Dienste ausgespielt werden. Da deren Unentgeltlichkeit marktüblich ist (oder zahlen Euch Eure Follower Geld für die Anzeige in Tweetdeck?), ist die Klausel auch nicht urheberrechtlich problematisch, weil eine 0-Vergütung marktgerecht ist. Es reichen leider auch gute Urheberrechtskenntnisse zur Beurteilung dieser Sachverhalte nicht, man muss wissen, welche Systeme auf welche Weise welche Inhalte ziehen und verarbeiten.

  • * Und es geht auch nicht darum, ob die beiden Klauseln gut zusammen passen, denn in der ersten Klausel darf TwitPic an Partner-Sites "verbreiten" und in der zweiten Klausel den Partnern nur Nutzungsrechte einräumen, wenn dies in Verbindung mit der Twitpic-Site geschieht. Das ist das, was Juristen seltsam finden, z.B. hier (siehe auch Anmerkungen auf Scribd). Ich persönlich vermute, die "affiliate Sites" sind dem "twitpic.com" affiliated, d.h. es geht um fremde Clients und weitere Domains/Sites der Firma TwitPic, deswegen überträgt man in der ersten Klausel auch keine Nutzungsrechte, sondern "verbreiten" genügt. Man darf nicht vergessen, dass Twitpic ein Familienbetrieb ist, und Noah vermutlich ein Nerd, wenn man sich seine Bilder so ansieht, der für sowas einen Anwalt braucht, dessen Qualität er nicht einschätzen kann (private Interpretation).

  • Der SpOn-Artikel ist meines Erachtens updatebedürftig. Immerhin ist er 2.200 mal getwittert worden und hat hunderte Fotografen falsch informiert. Das betrifft nicht nur die Rechteklausel, sondern auch die Wenn-Story inhaltlich sowie ihren Zusammenhang zur Änderungen der Nutzungsrechte. Zugleich fehlt der Hintergrund und Anlass für die Änderung, nämlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Bild- und Nachrichtenagenturen bei der Verwertung durch klassische Medien. Ich bin ja nicht für Verschwörungstheorien bekannt, aber so langsam frage ich mich doch, warum kein grösseres deutsches Medium hier mal die Karten auf den Tisch legt: Die Sauerei hat AFP angefangen, in dem AFP vor einem halben Jahr behauptete, die Nutzungsbestimmungen von TwitPic berechtigten zur kostenlosen Weitergabe und Verwertung in Zeitungen. Wer sich aber den Spass macht, das Urteil zu lesen: Diese These hat das Gericht in drei trockenen Sätzen abgelehnt. Es ist Unsinn, was AFP behauptet hat, und TwitPic hat, um sein Geschäft zu schützen, die Terms geändert. Gekostet hat dies Twitpic innerhalb von zwei Tagen angeblich 10% seiner Nutzer, sagt eine Quelle. Es wäre ein Gebot der Fairness, es nicht bei dieser Fehlinformation zu lassen.

 

May 10 / 12:27pm

Twitpic - Was darf TwitPic mit Euren Bildern?

Nachtrag 12.5., 14.20 Uhr: BBC Tech News interpretieren den Vorgang so, dass die Bedingungen am 10. Mai geändert wurden und mit einer Entschuldigung versehen wurden, weil die vorherige Anpassung aufgrund der bekannten Rechtsstreitigkeiten mit Bild-/Nachrichtenagenturen nicht gelungen war. In diese Richtung gehen auch die unten verlinkten Blogs von U.S.-Urheberrechtlern: der Blogeintrag TwitPics vom 10.5. sei eine Entschuldigung für die Änderungen am 4.5. und die neuen Nutzungsbestimmungen ein Reparaturversuch einer am 4.5. mißglückten Klausel, die man wiederum wegen der Rechtsstreitigkeiten eingeführt hatte. Derr CEO von WENN sagt, es ginge ausschliesslich um Bilder, die von Celebs gepostet wurden.

 

Nachtrag 12.5., 9.30 Uhr: Einige Fundstellen im ersten Drittel des Beitrages hinzugefügt.

Nachtrag 11.5., 23 Uhr: Die Nachrichtenlage ist unbefriedigend:

SpOn hat nur ein Dutzend Meldungen ohne neue Erkenntnisse in Deutschland erzeugt, das Schweigen der Leitmedien oder angesehener Fachmedien wie heise ist auffällig (normalerweise sind es dreistellige Newszahlen). International bei Google News auch nur 20 Fundstellen, die kein homogenes Bild ergeben. TechCrunch Europa mault substanzlos (Redakteur Mike Butcher aus London hat gesehen, dass TwitPic in Deutschland Trending Topic war), TheNextWeb rät von Sharing-Diensten ab (dies aber - exakt im Gegensatz zum SpOn - mit dem "Nachweis", dass alle Dienste ÄHNLICHE Klauseln hätten), Mashable bezeichnet die Änderungen der Nutzungsbestimmungen als Klarstellung, ReadWriteWeb feiert die neuen Nutzungsbestimmungen als "The users have faught back against the media" (eine Einschätzung, die ich teile, da es mindestens einen Rechtsstreit zwischen Bild- und Nachrichtenagenturen um die Rechte an einem Bild gab, bei dem eine AFP/Getty behauptete, die alten Twitter- und TwitPic-Nutzungsbestimmungen berechtigten sie zur Verwertung des Bildes). Das ist nicht viel, und es ist auch nicht einheitlich.

Wer tief einsteigen möchte, schaue sich noch zwei U.S.-Blogger mit Spezialgebiet Urheberrecht an, welche die Änderungen der Nutzungsbestimmungen einvernehmlich vor dem Hintergrund vergangener Rechtsstreitigkeiten sehen, jedoch zu unterschiedlichen Bewertungen kommen (Eric Goldman und Brady Kriss). Sie hören sich jedoch beide "entspannt" an in dem Sinne, dass sie die Änderungen als nicht gut gelungene Versuche sehen, die Rechtslage zu "reparieren". U.S.-Internetrechtler Brady Kriss: "I don´t think they are making a land grab, like some people have claimed".

Die Pressemitteilung von "Wenn" steht nicht im Wortlaut zur Verfügung (wer suchen mag: corp.wenn.com) sogar die TAZ bemüht als Quelle TechRadar und SpOn. Wer ausser dem SpOn hat diese Pressemitteilung? Oder ist Google News kaputt? Und warum verweigert der CEO von Wenn dem British Journal of Photography eine Antwort? Fragen über Fragen.

Es fehlt an einer qualifizierten Antwort, wo die Agentur "Wenn" die Rechte herhaben möchte, und woran eigentlich genau welche Rechte. Denn die Medienberichte widersprechen sich: Mal ist von Fotos die Rede, die Celebrities aufgenommen haben ("posted BY Clebrities", Mediagazette), und mal von Celebrities, die auf den Aufnahmen zu sehen sind (CEO von Wenn, "wishing to publish celebtrity photos", Quelle). Auf dieser Basis kann man keine Analysen machen. Was ist hier überhaupt die These, die zu prüfen ist? This is noise.

Unter den Juristen in Deutschland scheint es einen Konsens zu geben: entweder sagen sie, die Nutzungsbestimmungen von TwitPic seien aus verschiedenen Gründen unwirksam (auch meine Meinung - nach deutschem Recht), oder sie sagen, dass ich Recht habe mit meiner Interpretation der Klausel, also mit der Bedeutung von "connection with the Service...". Lediglich ein Journalist äusserte heute, dass sein Anwalt anderer Ansicht sei. Er möge in den Ring steigen, das nehme ich sportlich.

Da ich keine Argumente für eine so umfassende Rechteübertragung finden kann, die eine Bildagentur zur Verwertung berechtigen würde, glaube ich persönlich, dass hier die Bildagentur entweder übertrieben hat oder sich unklar ausgedrückt hat. Verschiedene Fundstellen sprechen ja von Celebrities, die "auf Wunsch" von der Bildagentur Gebrauch machen könnten. Dafür spricht auch zweierlei: erstens taucht die Original-Pressemitteilung bisher nirgendwo im Wortlaut auf. Zweitens - und das scheinen auch alle ausser mir ;-) zu übersehen - ist TwitPic in einer komfortablen Lage: Nach dieser Quelle machte die Firma 2009 rund 1 Mio. USD Gewinn, bei minimalen Kosten - die Firma hat vier Mitarbeiter, nämlich den Gründer, seine beiden Eltern und noch eine vierte Person. Mittlerweile dürfte sich der Jahresgewinn verdoppelt haben. Dieser Gewinn wird im Gegensatz zu vielen Gerüchten mit Werbeplatzierung erzielt - nicht mit Bildlizenzen! Warum sollte sich jemand, der ganz entspannt jeden Monat ein Einfamilienhaus verdient, mit seinen Nutzern so anlegen, dass diese den Dienst wechseln, mit einem Handgriff? Und das auch noch in Erwartung eines Firmenverkaufs in wohl zweistelliger Millionenhöhe, wenn es keinen Nutzereinbruch gibt? Nein, ich glaube die andere Geschichte: Nach diversen googelbaren Rechtsstreitigkeiten zwischen Bildagenturen, Nachrichtenagenturen und Rechteinhabern um die freie Verwendbarkeit von Foto-Uploads wollte TwitPic hier die Sache "safe" bekommen. Denn Celebs, die keine Bilder mehr posten, weil AFP sie verwertet, und "Normalebs", deren private Fotos nicht unentgeltlich und ohne Zustimmung in der Zeitung auftauchen sollten, sind der Tod des Dienstes und der Gelddruckmaschine der Familie.

Mag sein, dass ich hier falsch liege. Was ich hier äussere, ist Spekulation. Aber auf der Tatsachenseite gibt es auch keinen Anhaltspunkt, die Sache anders zu bewerten. Die Nutzungsrechtsklauseln geben eine andere Sicht nicht her, TwitPic sagt im Zweifel die Wahrheit, die Streitigkeiten sind für jedermann dokumentiert. Für mich gilt: Ich bin kritisch, aber aufgrund von Zitaten einer Pressemitteilung, die nicht veröffentlich wurde, glaube ich nichts, solange ich gegenteilige Nutzungsbestimmungen als Fakten in der Hand habe.

Im übrigen sieht es für mich so aus - man entschuldige die klaren Worte - daß hier alle Beteiligten auf ihre Vorurteile hereinfallen, indem sie ohne ausreichende Klärung des Sachverhaltes und ohne ein juristische Bewertung ihre Reflexe agieren lassen. Wie fängt der SpOn-Bericht an? "Wenn das mal nicht einen Sturm der Entrüstung hervorruft:...". Wie heisst es bei iRights: "Niemand macht sich die Mühe, ... die AGB zu lesen.", "es hat Twitpic erwischt" - aber keine eigenständige Interpretation der Bestimmungen. Wie schreibt die TAZ? "Ein kleiner, aber internationaler Shitstorm zieht gegen das U.S.-Unternehmen auf" - ja? Wo denn? Nur in Deutschland. Schauen Sie doch mal in die Kommentare bei Readwriteweb, TechCrunch oder bei den grossen Leitmedien von NYT bis Guardian: gähnende Leere. Noch ist es ein deutscher Shitstorm, verursacht vom SpOn, der auf einer Pressemitteilung beruht, die im Web nicht zu finden ist. Schönen Gruss von einem Herrn aus Bielefeld.

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Nachtrag 11.5., 10.50 Uhr: Der Sachverhalt ist meines Erachtens unklar. Wer überträgt wodurch an die Bildagentur "Wenn" Rechte, und wenn ja welche? Aus meiner Sicht geben das die neuen Nutzungsbestimmungen von TwitPic nicht her - und darum geht es primär in diesem Beitrag hier. Oder ist das ganze nur ein Vermarktungsdeal für Celebs, damit es nicht wieder zu Konflikten zwischen den Agenturen kommt, bei denen sich Bild- und Nachrichtenagenturen auf Rechteübertragungen berufen (Fall AFP/Morel)?

Bitte Kommentare ansehen. Ich gehe aber davon aus, dass sich der Fall heute abend in den Fachmedien etwas geklärt hat und es sich lohnt, noch ein bisschen mit Emotionen zu warten.

 

I. Zur aktuellen SPIEGEL-Meldung

Die heutige Meldung auf SpOn "TwitPic reicht Nutzerfotos an Vermarkter weiter" über eine angebliche neue "Grabsch-Klausel" hat in meiner Timeline zu einem Mini-Shitstorm geführt. Auch aktuell rund 1.200 Tweets sind ein Signal für die hohe Relevanz der Meldung unter Twitternutzern. Nun beruft sich der SPIEGEL auf eine Meldung, die ich weder beim Unternehmen TwitPic noch bei der Bildagentur namens Wenn finden kann, trotzdem mag diese Meldung ja existieren und wahr sein.

Dennoch meine ich, dass die aktuellen Nutzungsbestimmungen von TwitPic eine Rechteübertragung an eine Bildagentur (also zu einem anderen als dem bisherigen Zweck und auch nicht zu blossen Werbezwecken) nicht ohne weiteres hergeben. Es ist die gleiche Diskussion wie bei den Nutzungsbestimmungen von Facebook "und seiner Partner", die vor knapp einem Jahr zu grosser Irritation geführt hat.

Leider steht im SPIEGEL-Beitrag nur ein Auszug der Klausel, welche die Übetragung an die Bildagentur erlauben soll. Hier sogleich die Klausel ohne Auslassungen. Rot sind die Textpassagen zum Nachteil des Nutzers. Grün sind vorteilhafte Passagen, grün und groß die meines Erachtens wesentlichen Einschränkungen der nachteiligen Passage:

"You retain all ownership rights to Content uploaded to Twitpic. However, by submitting Content to Twitpic, you hereby grant Twitpic a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and Twitpic's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels."

Meines Erachtens gemeint ist (ich ent-juristifiziere den Satz ein wenig):

Wer als Urheber Inhalte auf Twitpic hochlädt, erteilt Twitpic weltweite nicht-exklusive … übertragbare Rechte, den Inhalt im Zusammenhang mit dem Service (=Onlinedienst) und dem Geschäft (Entwicklung, Betrieb etc. eines solchen Dienstes) zu nutzen, zu verbereiten usw. (also nicht: zusammenhanglos! Und nicht: ohne Zusammenhang des Geschäftes eines Internet-Dienstes!), einschliesslich und unbegrenzt (in Form und Medienkanal) für Werbezwecke und zur Weiterverteilung des (Online-) Dienstes ganz oder in seinen Teilen.

Wichtig ist also der Passus, der nicht bei SpOn zitiert wird, nämlich "in connection with the Service and TwitPic´s ... business", sowie der anschliessende Halbsatz, der sich auch auf "the Service" bezieht. Ich verstehe darunter andere Versionen, die den Inhalt ja auch speichern und wiedergeben müssen, z.B. ein nativer Handy-Client, ein ActiveX für WindowsMediaCenter, eine Whitelabel-Version und ähnliches sowie in irgendeiner Art angrenzende neue Dienste. Das ist natürlich auslegbar und die Bedeutung folglich bestreitbar. Es wird aber hoffentlich dem interessierten Technik-Blogger klar, was wohl gemeint ist und dass die Weitergabe an Bildagenturen jedenfalls kein Selbstgänger ist, weil ebendiese Nutzung eine wäre, die in keinem Zusammenhang mehr mit dem (techn.) "Service" steht und auch "Business" eine solche Nutzung nicht deckt, weil "Business" nicht so definiert sein kann, dass jede Tätigkeit von TwitPic automatisch "Business" ist, sonst macht die ganze Klausel keinen Sinn.

Kurz: TwitPics Anwälte wollten sagen: "Ihr als Urheber behaltet alle Rechte. Ihr gebt uns aber (viele) Nutzungsrechte für unseren Internetdienst und unser Geschäft (einen solchen Dienst zu entwickeln, betreiben etc.), einschliesslich der Nutzungsrechte, die wir benötigen, um unseren Internetdienst zu bewerben oder weiterzuverbreiten."

Ich habe bei TwitPic angefragt und noch keine Antwort erhalten, seit einer halben Stunde gibt es aber ein Blogeintrag bei TwitPic. Dort bezieht man sich weder auf den SpOn noch auf meine Mail, begründet aber die Änderung der Nutzungsbestimmungen mit bestimmten Nutzungen durch traditionelle Medien, welche die User-Inhalte verbreitet hatten, ohne dazu berechtigt zu sein. Ausserdem seien die Bestimmungen bei jedem Portal mit Nutzerinhalten normal, auch bei Twitter. Und genau so meine ich auch die lange Diskussion um die Facebook-Klausel verstanden zu haben.

Ich kann den Sachverhalt zur Minute nicht vollständig beurteilen, würde jedoch empfehlen, noch ein bisschen zu warten, bis Klarheit besteht.

 

II. Anmerkungen zu dem, was wir daraus lernen können

Da dieses nun bei weitem nicht der erste Fall ist, bei dem sich Interpretationen von Klauseln in Windeseile verbreiten: Bitte Vorsicht mit der Interpretation solcher Klauseln aus dem Hüftgelenk. Die Kombination aus Urheberrecht, amerikanischem Englisch und Software-Termini ist - das weiss ich leider aus eigener Erfahrung - sehr schwierig. Wer darüber in Publikumsmedien schreibt, sollte sich anwaltlich begleiten lassen. Auch der aktuelle Beitrag bei Netzpolitik hilft nicht, weil er den entscheidenden Satzteil ebenso wie der SpOn weglässt und die Leser zusätzlich irritiert, weil er den Unterschied zwischen Copyright, Ownership und License nicht erklärt. Es gibt nämlich keinen Widerspruch in den Nutzungsbestimmungen: der Nutzer hat alle Urheberrechte, gibt aber Nutzungsrechte ab.

Das ist alles bisher nur ein Schein-Problem. Der eigentliche Skandal ist, dass - was wir ja alle ahnten - nicht nur Laien solche Nutzungsbestimmungen nicht interpretieren können, sondern auch Fachexperten, Journalisten und auch Juristen ohne Spezialausbildung nicht mit ausreichender Sicherheit. Es kostet mindestens 1.000 EUR, hierzu von einem Fachanwalt eine qualifizierte Auskunft zu bekommen - und nur wenige Nutzer wüssten überhaupt, wie sie mit Google den richtigen Anwalt finden.

Verbraucheralarm! Es gibt mehrere Möglichkeiten, das zu lösen: Die Industrie vereinheitlicht Regelungen, es gibt rechtliche Standards, es gibt aufklärende Instanzen aus dem Umfeld der öffentlichen Hand - oder alle lernen solange, bis sie amerikanisches Urheberrecht verstanden haben, bevor sie das Foto ihres Lebens mit einem Promi schiessen. Oder die EU-Staaten kopieren das kalifornische Urheberrecht, die Japaner haben ja auch unser BGB ;-)

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Date Modified: May 10th, 2011 

 

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May 7 / 7:33am

Unboxing A Wireless LogiTech Mouse M305 w/ Wrap Rage

Ich habe seit 1. Mai eine achtel A-13-Stelle ("A 1,625") bei der Stiftung Warentest und für alle Funkzeigegeräte (vulgo "Drahtlosmäuse") die Auspackungsprozedur (vulgo "Unboxing") durchführen dürfen. Die Probleme sind eigentlich immer die gleichen. Hier am Beispiel der LogiTech Mouse M 305 der Testprozess mit Hilfsmittel.

Auspackung des Funkzeigegerätes LogiTech M 305 mit Hilfsmittel durch Erwachsene:

(download)

Der Testprozess ohne Hilfsmittel musste abgebrochen werden, da er in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte. Alle Funkmäuse mussten wegen der Gefahren für Kinder gleichermassen abgewertet werden und konnten nur ein "ungenügend" erreichen. Dies macht den Test zwar schwer interpretierbar, setzt aber an alle Hersteller ein klares Zeichen.

 

PS: Linkempfehlung von @kohlschuetter: http://en.wikipedia.org/wiki/Wrap_rage. Ich bin nun verstört: Es gibt zu "Wrap Rage" in den USA TV-Shows, Statistiken ("76.000 Verletzte p.a."),  Melde-Websites - nur in Deutschland schweigen die Medien? Kann doch nicht sein. Vielleicht hat jemand Zeit und Energie, das Thema zu verfolgen?

 

 

May 1 / 8:37am

Ich verlasse Carta

Manche Dinge sind schwierig im Leben. Ich merke Schwierigkeiten immer dann, wenn ich Rückenschmerzen bekomme. Mit 30 dachte ich, Rückenschmerzen seien das Ergebnis von schlechter Sitzhaltung, zu wenig Sport und schlechter Ernährung. Heute weiß ich, dass der Körper schon zu einem Zeitpunkt stehenbleiben will, an dem der Verstand noch Lösungsräume durchschreitet. Und stehen bleibt der Körper, weil es zwei Kräfte gibt, die miteinander widerstreiten. Fundamentale Konflikte wollen entschieden werden.

Ich habe daher heute beim Autorenblog CARTA mein Amt als Herausgeber niedergelegt.

Auf der Sachebene sind es zwei Gründe:

  1. Erstens hat sich für mich nicht der Freiraum ergeben, den ich vor einem halben Jahr nach schriftlichen Ankündigungen von Robin Meyer-Lucht zu seinem Rückzug erwartet hatte (vgl. dazu auch Matthias Schwenck zur Niederlegung seiner Herausgeberschaft). Die von mir geplanten konzeptionellen Änderungen zur Neuausrichtung von Carta.info können nun nicht umgesetzt werden. Das bedaure ich sehr, denn ich hatte aus meiner Sicht eine zukunftsweisende und durchfinanzierte Lösung gefunden, Carta zu einer pluralistischen, cross-medialen Plattform auszubauen. Das heutige Konzept ist für mich als Autor unnötig und als Unternehmer mit Konzeptphantasien keinerlei Herausforderung.
  1. Zweitens möchte ich keine Rolle als „Herausgeber“  bei einer publizistischen Aktivität, die an andere höchste Ansprüche stellt, selbst aber keine personelle oder zumindest irgendwie geartete strukturelle Trennung von inhaltlicher Ebene und der Finanzierung der beteiligten Personen vornimmt. Ich bin mit Kritik an Unternehmen, Journalisten oder Politikern in meinen Beiträgen mitunter nicht zimperlich und möchte solche Kritik nur in einem Umfeld äussern, das gewisse formelle Kriterien an die Unabhängigkeit des Publikationsorgans stellt, damit ich glaubwürdig sein kann.

Ich wünsche allen Lesern und Autoren alles Gute und Robin Meyer-Lucht ein gutes Händchen mit seinem Projekt. Für neue Projekte im Bereich von Inhalten, Aggregation und Blogosphäre habe ich ein offenes Ohr.

Apr 29 / 11:32am

Visual Thinking

Googleapplefacebook_goodschool

So hat Anna Lena Schiller (http://www.annalenaschiller.com/) neulich einen einstündigen Vortrag von mir über die Geschäftsmodelle und Diskussionsthemen um Google, Apple und Facebook zusammengefasst:

Das ist nicht nur zeichnerisch ansprechend, sondern vor allem echte Gedankenakrobatik, einen so komplexen Vortrag live auf eine Seite zu komprimieren. Ich ziehe sämtliche Hüte davor – und weil es auch Spass macht, mit ihr zu arbeiten: Anna Lena Schiller kann man buchen, und es gibt auch am 2. September bei der Goodschool in Hamburg ein Seminar mit ihr: http://www.good-school.de/programme/visual_thinking_lessons.

Apr 27 / 9:23am

Suchmaschinen als "Quasi-Händler"

Ich habe letzte Woche in der F.A.Z. ein längeres Stück über das Vordringen von Suchmaschinen in andere Bereiche geschrieben.

Leider ist im Print kein Platz für große Screenshots, daher füge ich hier einen wichtigen Screenshot bei. Er zeigt bei MS BING - allerdings nur der U.S.-Version, die man am einfachsten über einen Proxy aufrufen kann - wie weit die Artikelpräsentation schon fortgeschritten ist. Die Artikeldetailseite (und die hierarchisch darüber befindlichen Sortimentseinstiegsseiten) ist eine ganz erfolgskritische Seite für Shops.

Mit gelbem Marker von mir markiert sind:

- Ablegen auf Merkliste und Vergleichstool

- Direkte Sharing-Funktion (wird also von Kunden eher genutzt, die via Suchmaschine kommen)

- Fünf Reiter mit Artikeldaten, bis hin zu den Produktspezifikationen

- Eine optische Zusammenfassung der Nutzerbewertungen (analog Amazon)

- Eine Scorecard der Nutzerbewertungen

Man beachte bitte, dass diese Seite sich bereits bei Gattungsbezeichnungen als Suchbegriff aufbaut, als keineswegs nur Artikeldetailseite ist, sondern Sortimentseinstiegsseite bzw. Markenseite.

Bingshoppingcanoneos2mark
Ich hoffe, dieser Screenshot macht unmittelbar klar: Sämtliche Informationen für die Kaufentscheidung, die Produktbezug haben, werden bereits von der Suchmaschine angezeigt. Kunden, die zielgerichtet Bedarfe decken wollen, treffen hier eine Produktauswahl - nicht erst im Shop.

Für den Kunden ist das keine schlechte Entwicklung. Jedoch sollten sich Retailer dieser Entwicklung bewusst sein und sich darauf einstellen, dass sie ihre Customer Journey über den Shop hinaus konzipieren müssen.

Die Bezeichnung "Quasi-Händler" habe ich einer Diskussion einem U.S.-Blog entnommen. Ich finde sie passend. Zwar sind Suchmaschinenanbieter keine Händler, da mit ihnen die Transaktion nicht zustandekommt und ihr Geschäftsmodell nicht auf einer Handelsmarge beruht. Dennoch prägen sie zunehmend den Kaufprozess (wie auch das übrige Internet den Kaufprozess beeinflusst), so dass Händler zunehmend in die Rolle des Abwicklers geraten.